Geheimhaltung und Datenschutz
ALINAG verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit ihrem Auftragsverhältnissen vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Informationen einschliesslich aller hiervon erstellten Kopien bzw. Aufzeichnungen sowie jener Unterlagen und Informationen, welche für den Kunden erarbeitet werden, jederzeit, auch nach Been-digung des Auftragsverhältnisses, wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Unterlagen und Informationen, die nachweislich (a) ohne Verlet-zung dieser Geheimhalteverpflichtung allgemein bekannt geworden; oder (b) ohne Geheimhalteverpflich-tung rechtmässig von Dritten erlangt; oder (c) von ALINAG unabhängig erarbeitet worden sind.
Der Kunde wird all jene von ALINAG erhaltenen Unterlagen, die mit einem Vermerk wie «Vertraulich» oder «Geschäftsgeheimnis» usw. gekennzeichnet sind, entsprechend den vorstehenden Bestimmungen vertrau-lich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen.
Soweit die ALINAG bei der Ausübung von Dienstleistungen personenbezogene Daten bearbeitet, werden Weisungen des Kunden und das anwendbare Datenschutzrecht beachtet und entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter getroffen